Stets auf dem Laufenden – mit dem kostenlosen Infodienst!
§ 23 Bereitschaftszeiten
Für Hausmeister, bei denen typischerweise nicht unerhebliche Bereitschaftszeiten in die Arbeitszeit fallen, gilt die Regelung des Abschnitts A des Anhangs zu § 9 TV-L. Danach darf die Summe aus „faktorisierten“ Bereitschaftszeiten und Vollarbeitzeiten die normale regelmäßige Arbeitszeit des § 6 nicht überschreiten, und vor allem darf die Summe aus nicht faktorisierten (d. h. voll angerechneten) Bereitschaftszeiten und Vollarbeitszeiten 48 Wochenstunden nicht überschreiten. Das entspricht der generell für Arbeitnehmer mit Bereitschaftszeiten nach § 9 Abs. 1 TV-L geltenden Regelung.
Zitierfähig mit Smartlink: https://gkoeddigital.de/gkoed_04_g_0023
- Sie sind bereits Kunde der Datenbank "Gesamtkommentar Öffentliches Dienstrecht" dann melden Sie sich bitte im Kundenlogin an.
- Möchten auch Sie Kunde der Datenbank "Gesamtkommentar Öffentliches Dienstrecht" werden, dann bestellen Sie Ihren Zugang noch heute.
- schnell informieren: downloaden und lesen
- auf Wissen vertrauen: geprüfte Fachinformation als PDF
- bequem zahlen: Zahlung gegen Rechnung, durch Bankeinzug oder per Kreditkarte