Startseite » Inhalt » Personalvertretungsrecht des Bundes und der Länder » § 29 Ermittlung der gewählten Bewerber
  • Schreiben Sie uns!
  • Seite empfehlen
  • Druckansicht

§ 29 Ermittlung der gewählten Bewerber

§ 29 wurde ohne inhaltliche Änderungen aus § 29 PersVWO 1955 übernommen. Die Vorschrift wurde jedoch redaktionell neu geordnet, indem der frühere Abs. 1 S. 2 zu Abs. 3 wurde, und dadurch die zuvor notwendige Verweisung in Abs. 2 S. 2 entfallen konnte. Die Vorschrift ist seither nicht geändert worden.

Zitierfähig mit Smartlink: https://gkoeddigital.de/gkoed_05_h_0029

Ihr Zugang zur Datenbank "Gesamtkommentar Öffentliches Dienstrecht"
  • Sie sind bereits Kunde der Datenbank "Gesamtkommentar Öffentliches Dienstrecht" dann melden Sie sich bitte im Kundenlogin an.
  • Möchten auch Sie Kunde der Datenbank "Gesamtkommentar Öffentliches Dienstrecht" werden, dann bestellen Sie Ihren Zugang noch heute.
Dieses Dokument einzeln kaufen
  • schnell informieren: downloaden und lesen
  • auf Wissen vertrauen: geprüfte Fachinformation als PDF
  • bequem zahlen: Zahlung gegen Rechnung, durch Bankeinzug oder per Kreditkarte
€ 10,91 *) PDF | 5 Seiten

*) inkl. gesetzlicher MwSt.
Infodienst

Stets auf dem Laufenden – mit dem kostenlosen Infodienst!

Ihre E-Mail-Adresse: