• Schreiben Sie uns!
  • Seite empfehlen
  • Druckansicht

§ 35 Zeugnis

In den Vorgängertarifverträgen war der Zeugnisanspruch des Arbeitnehmers für Angestellte in § 61 BAT/BAT-O, für Arbeiter in § 64 MTArb/MTArb-O und § 57 BMT-G/BMT-G-O behandelt. § 61 BAT/BAT-O gab in Absatz 1 Anspruch auf ein vorläufiges Zeugnis bei Kündigung und dessen „Umtausch“ in ein endgültiges – auf Antrag qualifiziertes – Zeugnis bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses, in Absatz 2 Anspruch auf ein Zwischenzeugnis aus triftigen Gründen und in Absatz 3 auf eine Gehaltsbescheinigung bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Die Regelungen für Arbeiter erwähnten nur den Anspruch auf ein Zeugnis/ eine Bescheinigung über Art und Dauer der Beschäftigung sowie – auf Verlangen – über Führung und Leistung(en). In der Sache gingen die tariflichen Vorschriften im Ergebnis nicht über das hinaus, was nach allgemeinem Arbeitsrecht galt bzw. gilt.

Zitierfähig mit Smartlink: https://gkoeddigital.de/gkoed_04_e_0035

Ihr Zugang zur Datenbank "Gesamtkommentar Öffentliches Dienstrecht"
  • Sie sind bereits Kunde der Datenbank "Gesamtkommentar Öffentliches Dienstrecht" dann melden Sie sich bitte im Kundenlogin an.
  • Möchten auch Sie Kunde der Datenbank "Gesamtkommentar Öffentliches Dienstrecht" werden, dann bestellen Sie Ihren Zugang noch heute.
Dieses Dokument einzeln kaufen
  • schnell informieren: downloaden und lesen
  • auf Wissen vertrauen: geprüfte Fachinformation als PDF
  • bequem zahlen: Zahlung gegen Rechnung, durch Bankeinzug oder per Kreditkarte
€ 15,41 *) PDF | 19 Seiten

*) inkl. gesetzlicher MwSt.
Infodienst

Stets auf dem Laufenden – mit dem kostenlosen Infodienst!

Ihre E-Mail-Adresse: