Stets auf dem Laufenden – mit dem kostenlosen Infodienst!
§ 42 Form der Beförderung
§ 42 regelt die formalen Voraussetzungen, unter denen eine Beförderung – d. h. Verleihung eines höheren Dienstgrades – zu erfolgen hat (zum Begriff der Beförderung vgl. Yk § 4 Rz 7). Die materiellen Grundlagen für die Beförderung sind nicht in § 4 Abs. 1 Nr. 3 enthalten, der lediglich den Begriff der Beförderung definiert, sondern in den Ernennungs- und Verwendungsgrundsätzen des § 3 und in § 5 SLV, die bestimmen, unter welchen Voraussetzungen ein höherer Dienstgrad verliehen werden darf. Für die Beförderung der Soldaten, die auf Grund der Wehrpflicht Wehrdienst leisten, gilt § 58 Abs. 2 WPflG.
Zitierfähig mit Smartlink: https://gkoeddigital.de/gkoed_01_yk_0042
- Sie sind bereits Kunde der Datenbank "Gesamtkommentar Öffentliches Dienstrecht" dann melden Sie sich bitte im Kundenlogin an.
- Möchten auch Sie Kunde der Datenbank "Gesamtkommentar Öffentliches Dienstrecht" werden, dann bestellen Sie Ihren Zugang noch heute.
- schnell informieren: downloaden und lesen
- auf Wissen vertrauen: geprüfte Fachinformation als PDF
- bequem zahlen: Zahlung gegen Rechnung, durch Bankeinzug oder per Kreditkarte