• Schreiben Sie uns!
  • Seite empfehlen
  • Druckansicht

§ 87 Unzulässigkeit der Verhaftung

§ 87 bringt den Rechtsgedanken zum Ausdruck, dass aus disziplinarrechtlichen Gründen eine Verhaftung des Soldaten im gerichtlichen Disziplinarverfahren unzulässig ist. Sind damit Zweck und Bedeutung aufgezeigt (Rz 2), bedarf es der systematischen Verortung der Vorschrift innerhalb und außerhalb der WDO (Rz 3 ff.), auch um zu erhellen, inwiefern denn doch auf einen Soldaten Zwang ausgeübt werden darf. Die Rechtsentwicklung (Rz 9) zeigt eine Nähe der WDO zur früheren BDO (Rz 11), wobei beiden Gesetzen das Regelungsanliegen gemeinsam ist, klarzustellen, dass bei sonst vorhandener StPO-Orientierung (§ 91) das Verhaftungsrecht der StPO disziplinarrechtlich nicht gilt. Fehlt es für das BDG an einer solchen Orientierung, kann das neue Beamtendisziplinargesetz für § 87 vergleichend außer Betracht bleiben (Rz 13).

Zitierfähig mit Smartlink: https://gkoeddigital.de/gkoed_01_yt_0087

Ihr Zugang zur Datenbank "Gesamtkommentar Öffentliches Dienstrecht"
  • Sie sind bereits Kunde der Datenbank "Gesamtkommentar Öffentliches Dienstrecht" dann melden Sie sich bitte im Kundenlogin an.
  • Möchten auch Sie Kunde der Datenbank "Gesamtkommentar Öffentliches Dienstrecht" werden, dann bestellen Sie Ihren Zugang noch heute.
Dieses Dokument einzeln kaufen
  • schnell informieren: downloaden und lesen
  • auf Wissen vertrauen: geprüfte Fachinformation als PDF
  • bequem zahlen: Zahlung gegen Rechnung, durch Bankeinzug oder per Kreditkarte
€ 10,91 *) PDF | 8 Seiten

*) inkl. gesetzlicher MwSt.
Infodienst

Stets auf dem Laufenden – mit dem kostenlosen Infodienst!

Ihre E-Mail-Adresse: