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§ 96 (Gewerkschaften und Arbeitgebervereinigungen)
Die Vorschrift beruhte wörtlich auf § 94 PersVG 1955. Diese Norm wurde überführt in § 96 F. 1974 und entsprach inhaltlich dem für den Bundesbereich geltenden § 2 Abs. 3 F. 1974.
Zitierfähig mit Smartlink: https://gkoeddigital.de/gkoed_05_k_0096
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