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§ 12 Zuständigkeit und Wirksamwerden der Ernennung

Die Regelung des � 12 trifft f�r die Festlegung der Zust�ndigkeit f�r Ernennungen eine Kompetenzbestimmung f�r das Verfassungsorgan Bundespr�sidentin/ Bundespr�sident und eine Erm�chtigung f�r dieses Verfassungsorgan zur Delegation (Abs. 1), bestimmt den Zeitpunkt des Wirksamwerdens einer Ernennung (Abs. 2) und regelt die Auswirkungen der Begr�ndung eines Beamtenverh�ltnisses auf ein im Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Ernennung bestehendes privatrechtliches Dienstverh�ltnis zum Dienstherrn (Abs. 3). Diese Regelungsgegenst�nde haben keinen notwendigen inneren Zusammenhang und daher haben auch die L�nder teilweise getrennte Regelungen getroffen. Zur Anwendbarkeit der Norm auf Richterinnen und Richter im Bundesdienst ist die allgemeine Verweisung des � 46 DRiG1 zu beachten. In der Ausgangsfassung des Bundesbeamtengesetzes war die Norm als � 10 BBG a. F. mit im Wesentlichen gleichem Inhalt (zu den Abweichungen s. Rn. 2) enthalten. Die Regelungen des � 10 Abs. 1 BBG a. F. und des � 12 Abs. 1 BBG haben einen Zusammenhang mit der Verfassungsnorm des Art. 60 Abs. 1 GG2. N�heres hierzu s. Rn. 3.

Zitierfähig mit Smartlink: https://gkoeddigital.de/gkoed_01_l_0012

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