Stets auf dem Laufenden – mit dem kostenlosen Infodienst!
§ 2 Arten der Versorgung
§ 2 zählt die in den Abschnitten II ff. im Einzelnen geregelten Versorgungsleistungen auf. Darin liegt die Feststellung, dass die beamtenrechtliche Versorgung, in Erfüllung des Verfassungsauftrags des Art. 33 Abs. 5 GG, diese Leistungen umfasst.
Zitierfähig mit Smartlink: https://gkoeddigital.de/gkoed_01_o_0002
- Sie sind bereits Kunde der Datenbank "Gesamtkommentar Öffentliches Dienstrecht" dann melden Sie sich bitte im Kundenlogin an.
- Möchten auch Sie Kunde der Datenbank "Gesamtkommentar Öffentliches Dienstrecht" werden, dann bestellen Sie Ihren Zugang noch heute.
- schnell informieren: downloaden und lesen
- auf Wissen vertrauen: geprüfte Fachinformation als PDF
- bequem zahlen: Zahlung gegen Rechnung, durch Bankeinzug oder per Kreditkarte