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§ 11 Voraussetzungen und Arten der förmlichen Anerkennungen
Lob und Tadel sind gleichwertige Erziehungsmittel. Daher hielt der Gesetzgeber es für erforderlich, auch die förmlichen Anerkennungen in der WDO zu regeln (BT-Drs. 2/3126, S. 2), die also nicht nur eine „Strafordnung“ ist (s. auch Rz 7 zu § 1 Abs. 1). Die förmliche Anerkennung soll dem Soldaten die Genugtuung geben, dass besondere Leistungen von den Vorgesetzten auch beachtet und gewürdigt werden und sie kann bei sachgemäßer Handhabung zugleich den Kameraden ein wirksamer Ansporn zur Steigerung ihrer Leistungen sein (BT-Drs. 2/2181, S. 33).
Zitierfähig mit Smartlink: https://gkoeddigital.de/gkoed_01_yt_0011
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