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§ 52 Vollstreckung der Ausgangsbeschränkung
Zum Wesen und zur Festsetzung der Ausgangsbeschrnkung s. Yt 25. Ist die bei der Verhngung bestehende Verpflichtung des Soldaten zum Wohnen in einer Gemeinschaftsunterkunft inzwischen entfallen, darf die Ausgangsbeschrnkung nicht vollstreckt werden (ZDV 14/3 B 132; Lingens NZWehrr 1980, 58).
Zitierfähig mit Smartlink: https://gkoeddigital.de/gkoed_01_yt_0052
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