§ 52 Vollstreckung der Ausgangsbeschränkung
Zum Wesen und zur Festsetzung der Ausgangsbeschränkung s. Yt § 25. Ist die bei der Verhängung bestehende Verpflichtung des Soldaten zum Wohnen in einer Gemeinschaftsunterkunft inzwischen entfallen, darf die Ausgangsbeschränkung nicht vollstreckt werden (ZDV 14/3 B 132; Lingens NZWehrr 1980, 58).
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