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§ 146 Ermächtigung zum Erlass einer Rechtsverordnung

� 146 verschafft eine Erm�chtigungsgrundlage zur n�heren Bestimmung der Dienstbez�ge (des Wehrsolds) bei Anwendung von bestimmten WDO-Vorschriften. Die Vorschrift bezweckt, Rechtsklarheit dar�ber zu schaffen, was bei Anwendung der in ihr bezeichneten Bestimmungen (Rz 3) zu den �Dienstbez�gen� und zum �Wehrsold� rechnet. Darin liegt auch die Regelungsbedeutung der Vorschrift.

Zitierfähig mit Smartlink: https://gkoeddigital.de/gkoed_01_yt_0146

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