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3a Besoldungskrzung
3a ist etwas verwirrend formuliert: Abs. 1 S. 1 vermittelt den Eindruck, als enthalte 3a eine fr eine groe Anzahl von Beamten gltige Besoldungskrzung. Abs. 1 S. 2 enthlt zwar ausweislich seiner Eingangsformulierung (Satz 1 gilt nicht ) eine als solche deutlich erkennbare Ausnahmeregelung. Es wird aber nicht ohne weiteres deutlich, dass die Ausnahmebestimmung in Abs. 1 S. 2 fr die ganz berwiegende Mehrzahl der Beamten gilt nmlich fr alle Beamten in Dienststellen auerhalb Sachsens. Dies ist darin begrndet, dass in allen Bundeslndern auer Sachsen die in Abs. 1 S. 2 normierte Verminderung der Anzahl der gesetzlichen landesweiten Feiertage eingetreten ist, nmlich durch Abschaffung des Bu- und Bettages. Nur in Sachsen ist dieser Tag weiterhin landesweiter gesetzlicher Feiertag.
Zitierfähig mit Smartlink: https://gkoeddigital.de/gkoed_03_k_0003a
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