Gesamtkommentar Öffentliches Dienstrecht

§ 100 Ermittlungsgrundsätze

§ 100 knüpft mit redaktionellen Anpassungen, unter anderem an die geschlechtergerechte Sprache, und einer Folgeänderung zu § 83 an den bisherigen § 97 WDO an.

Zitierfähig mit Smartlink: https://gkoeddigital.de/gkoed_01_yw_0100