§ 100 Ermittlungsgrundsätze
§ 100 knüpft mit redaktionellen Anpassungen, unter anderem an die geschlechtergerechte Sprache, und einer Folgeänderung zu § 83 an den bisherigen § 97 WDO an.
Zitierfähig mit Smartlink: https://gkoeddigital.de/gkoed_01_yw_0100


