Gesamtkommentar Öffentliches Dienstrecht

§ 109 Gegenstand der Urteilsfindung

§ 109 entspricht mit redaktionellen Anpassungen an die geschlechtergerechte Sprache dem bisherigen § 107 WDO.

Zitierfähig mit Smartlink: https://gkoeddigital.de/gkoed_01_yw_0109