Gesamtkommentar Öffentliches Dienstrecht

§ 113 Unterzeichnung des Urteils, Zustellung

§ 113 entspricht mit redaktionellen Anpassungen an die geschlechtergerechte Sprache und einer Folgeänderung zu § 83 dem bisherigen § 111 WDO.

Zitierfähig mit Smartlink: https://gkoeddigital.de/gkoed_01_yw_0113