Gesamtkommentar Öffentliches Dienstrecht

§ 133 Wiederaufnahmegründe

§ 133 entspricht mit redaktionellen Anpassungen, unter anderem an die geschlechtergerechte Sprache, dem bisherigen § 129 WDO.

Zitierfähig mit Smartlink: https://gkoeddigital.de/gkoed_01_yw_0133