§ 136 Allgemeines
Eine Kostenpflicht besteht nur im gerichtlichen Disziplinarverfahren. Dazu gehören auch die Antragsverfahren nach § 139 Abs. 5.
Zitierfähig mit Smartlink: https://gkoeddigital.de/gkoed_01_yt_0136
Eine Kostenpflicht besteht nur im gerichtlichen Disziplinarverfahren. Dazu gehören auch die Antragsverfahren nach § 139 Abs. 5.
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