Gesamtkommentar Öffentliches Dienstrecht

§ 140 Erhebung von Kosten

§ 140 entspricht dem bisherigen § 136 WDO. Die Überschrift wird durch Neufassung aussagekräftiger.

Zitierfähig mit Smartlink: https://gkoeddigital.de/gkoed_01_yw_0140