Gesamtkommentar Öffentliches Dienstrecht

§ 144 Entscheidungsrecht oberster Bundesbehörden

Die Vorschrift entspricht mit einer redaktionellen Anpassung an die geschlechtergerechte Sprache dem bisherigen § 187 BBG in der bis zum 11. 2. 2009 geltenden Fassung.

Zitierfähig mit Smartlink: https://gkoeddigital.de/gkoed_01_l_0144