Gesamtkommentar Öffentliches Dienstrecht

§ 22 Arten der einfachen Disziplinarmaßnahmen

§ 22 greift mit redaktionellen Anpassungen an die geschlechtergerechte Sprache die Regelung des bisherigen § 22 WDO auf.

Zitierfähig mit Smartlink: https://gkoeddigital.de/gkoed_01_yw_0022