Gesamtkommentar Öffentliches Dienstrecht

§ 26 Rechtsverordnung über Laufbahnen

Die tragenden Prinzipien des Laufbahnrechts haben sich zum einen aus internen Verwaltungsanweisungen und zum anderen aus einer ständigen Verwaltungsübung entwickelt. Schriftlich fixiert und normiert wurde das Laufbahnrecht erstmalig durch die Reichsgrundsätze über Einstellung, Anstellung und Beförderung der Reichs- und Landesbeamten (RGr.) vom 14.10.1936 (RGBl. I S. 893). Die laufbahnrechtlichen Vorschriften wurden durch die aufgrund des § 164 des Deutschen Beamtengesetzes (DBG) erlassene Verordnung über die Vorbildung und die Laufbahnen der deutschen Beamten (RVL) vom 28.2.1939 (RGBl. I S. 371) weiter ergänzt und konkretisiert. Durch das Gesetz zur vorläufigen Regelung der Rechtsverhältnisse der im Dienst des Bundes stehenden Personen (BPG) vom 17.5.1950 (BGBl. S. 270) wurden die bereits bestehenden Regelungen im Wesentlichen unverändert neu bekannt gemacht (BGBl. I S. 87).

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