§ 36 Entlassung von politischen Beamtinnen auf Probe und politischen Beamten auf Probe
§ 36 hat mit dem Inkrafttreten des Dienstrechtsneuordnungsgesetzes (DNeuG) im Jahr 2009 (Gesetz vom 5.2.2009, BGBl. I S. 160) den früheren § 31 Abs. 2 BBG a. F. abgelöst. Seither ist die Vorschrift nicht geändert worden – was nicht über die tiefgreifenden verfassungsrechtlichen Probleme im Zusammenhang mit der Norm hinwegtäuschen darf.
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