Gesamtkommentar Öffentliches Dienstrecht

§ 40 Richterliche Mitwirkung bei der Verhängung von Disziplinararrest und strengem Disziplinararrest

§ 40 entspricht mit redaktionellen Anpassungen, unter anderem an die geschlechtergerechte Sprache, und Folgeänderungen zu § 22 dem bisherigen § 40 WDO.

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