§ 47 Verfahren bei Aufhebung oder Änderung einer Disziplinarmaßnahme
§ 47 entspricht mit redaktionellen Anpassungen, unter anderem an die geschlechtergerechte Sprache, dem bisherigen § 45 WDO.
Zitierfähig mit Smartlink: https://gkoeddigital.de/gkoed_01_yw_0047


