Gesamtkommentar Öffentliches Dienstrecht

§ 48 Dienstaufsicht

§ 48 übernimmt mit redaktionellen Anpassungen, unter anderem an die geschlechtergerechte Sprache, und einer Folgeänderung zu § 22 die Regelungen des bisherigen § 46 WDO.

Zitierfähig mit Smartlink: https://gkoeddigital.de/gkoed_01_yw_0048