Gesamtkommentar Öffentliches Dienstrecht

§ 52 Vollstreckung von Verweis und strengem Verweis

§ 52 entspricht mit redaktionellen Anpassungen an die geschlechtergerechte Sprache dem bisherigen § 50 WDO.

Zitierfähig mit Smartlink: https://gkoeddigital.de/gkoed_01_yw_0052