§ 55 Vollstreckung und Vollzug von Disziplinararrest und strengem Disziplinararrest; Verordnungsermächtigung
§ 55 übernimmt mit redaktionellen Anpassungen, unter anderem an die geschlechtergerechte Sprache, die Regelungen des bisherigen § 53 WDO. Die Überschrift wird an die Überschrift von § 52 angeglichen und um die in Absatz 4 enthaltene Verordnungsermächtigung ergänzt.
Zitierfähig mit Smartlink: https://gkoeddigital.de/gkoed_01_yw_0055


