Gesamtkommentar Öffentliches Dienstrecht

§ 59 Erlöschen der Versorgungsbezüge wegen Verurteilung

§ 59 behandelt den Verlust der Rechte als Ruhestandsbeamter bei schwerer strafgerichtlicher Verurteilung oder bei Verwirkung eines Grundrechts auf Grund einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Bei noch in die aktive Dienstzeit fallenden Taten tritt der Verlust des Versorgungsrechts unter denselben Voraussetzungen ein, wie sie beim aktiven Beamten zum Verlust der Beamtenrechte führen. Der Rechtsverlust beruht auf dem Rechtsgedanken der Anspruchsverwirkung. Danach kann derjenige, der die in der Strafrechtsordnung verankerten elementaren Regeln zum Schutz der staatlichen Gemeinschaft gravierend verletzt hat, nicht erwarten, dass sein angemessener Lebensunterhalt aufgrund eines Rechtsanspruches auf beamtenrechtliche Versorgung finanziert wird (vgl. VGH München Beschl. v. 5.8.2019 – 3 ZB 17.2479 – Rn 9 m. w. Nachw.) Bei Straftaten nach Eintritt in den Ruhestand sind derartige Folgen an strengere Voraussetzungen geknüpft.

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