§ 60 Arten der gerichtlichen Disziplinarmaßnahmen
§ 60 knüpft mit redaktionellen Anpassungen an die geschlechtergerechte Sprache an den bisherigen § 58 WDO an.
Zitierfähig mit Smartlink: https://gkoeddigital.de/gkoed_01_yw_0060
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