Gesamtkommentar Öffentliches Dienstrecht

§ 62 Beförderungsverbot

§ 62 entspricht mit redaktionellen Anpassungen an die geschlechtergerechte Sprache dem bisherigen § 60 WDO.

Zitierfähig mit Smartlink: https://gkoeddigital.de/gkoed_01_yw_0062