Gesamtkommentar Öffentliches Dienstrecht

§ 75 Dienstaufsicht

§ 75 entspricht mit redaktionellen Anpassungen, unter anderem an die geschlechtergerechte Sprache, dem bisherigen § 73 WDO.

Zitierfähig mit Smartlink: https://gkoeddigital.de/gkoed_01_yw_0075