Gesamtkommentar Öffentliches Dienstrecht

§ 91 Gutachten über den psychischen Zustand

§ 91 entspricht mit redaktionellen Anpassungen an die geschlechtergerechte Sprache dem bisherigen § 88 WDO.

Zitierfähig mit Smartlink: https://gkoeddigital.de/gkoed_01_yw_0091