Rahmenvereinbarung zwischen Bundeseisenbahnvermögen und Deutsche Bahn Aktiengesellschaft in dienstrechtlichen Angelegenheiten für die der Gesellschaft zugewiesenen und zu ihr beurlaubten Beamten des Bundeseisenbahnvermögens
vom 29. Juli 1994 (nach Auskunft des BEV vom 11. Januar 2013 weiterhin unverändert gültig)
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