Gesamtkommentar Öffentliches Dienstrecht

Zweite Besoldungs-Übergangsverordnung § 14 In-Kraft-Treten, Außer-Kraft-Treten

Die Vorschrift behandelt das In-Kraft-Treten sowie das Außer-Kraft-Treten der 2. BesÜV. Die Urfassung der 2. BesÜV vom 21. Juni 1991 (BGBl. I S. 1345) trat für die im Beitrittsgebiet erstmals zu Beamten, Richtern und Soldaten mit Anspruch auf Dienstbezüge Ernannten grundsätzlich mit Wirkung zum 1. Juli 1991 in Kraft. Für die im Beitrittsgebiet erstmals ernannten Beamten auf Widerruf (Anwärter) galt die 2. BesÜV ab 1. April 1991. Für alle im bisherigen Bundesgebiet erstmals Ernannten, deren Versetzung ins Beitrittsgebiet oder dortige Wiederernennung vor dem 1. Juli 1991 erfolgte, galt die 2. BesÜV ab 1. Januar 1991. Die 2. BesÜV ist seither mehrfach geändert worden.

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