Startseite » Inhalt » Disziplinarrecht des Bundes und der Länder » C. Mehrheit von Pflichtverletzungen
  • Schreiben Sie uns!
  • Seite empfehlen
  • Druckansicht

C. Mehrheit von Pflichtverletzungen

Begeht der Bundesbeamte nach § 77 Abs. 1 BBG (D 020), ein Landesbeamter nach § 47 Abs. 1 S. 1 BeamtStG (D 012) ein Dienstvergehen, muss dem immer ein Handeln zugrunde liegen, das nach den Pflichtenkatalogen der §§ 60 ff. BBG bzw. §§ 33 ff. BeamtStG pflichtwidrig ist Damit ist (nur) der objektive Tatbestand des Dienstergehens erfasst, der hier zum Thema „Mehrheit von Pflichtverletzungen“ auf der Ebene verletzbarer Dienstpflichten zur Erörterung steht.

Zitierfähig mit Smartlink: https://gkoeddigital.de/gkoed_02_j_0250

Ihr Zugang zur Datenbank "Gesamtkommentar Öffentliches Dienstrecht"
  • Sie sind bereits Kunde der Datenbank "Gesamtkommentar Öffentliches Dienstrecht" dann melden Sie sich bitte im Kundenlogin an.
  • Möchten auch Sie Kunde der Datenbank "Gesamtkommentar Öffentliches Dienstrecht" werden, dann bestellen Sie Ihren Zugang noch heute.
Dieses Dokument einzeln kaufen
  • schnell informieren: downloaden und lesen
  • auf Wissen vertrauen: geprüfte Fachinformation als PDF
  • bequem zahlen: Zahlung gegen Rechnung, durch Bankeinzug oder per Kreditkarte
€ 5,56 *) PDF | 2 Seiten

*) inkl. gesetzlicher MwSt.
Infodienst

Stets auf dem Laufenden – mit dem kostenlosen Infodienst!

Ihre E-Mail-Adresse: