Stets auf dem Laufenden – mit dem kostenlosen Infodienst!
§ 128 Beteiligung bei Kündigungen
Die Vorschrift ersetzte 108 Abs. 2 F. 1974; Amtliche Begrndung dazu s. BT-Drs 19/26820, S. 147. Whrend das Rahmenrecht des PersVG 1955 noch keine derartige Vorschrift aufwies, ordnete 108 Abs. 2 BPersVG F. 1974 allgemein auch fr Beschftigte im Landes- oder Kommunaldienst die Unwirksamkeit einer ohne Beteiligung des Personalrats ausgesprochenen Kndigung an. Die Norm bildete damit das Gegenstck fr die sachgleiche Regelung fr den Bundesdienst in 79 Abs. 4 BPersVG F. 1974 und reflektierte damit zugleich die zum frheren Recht entwickelte Rechtsprechung der Arbeitsgerichte.
Zitierfähig mit Smartlink: https://gkoeddigital.de/gkoed_05_g_0128
- Sie sind bereits Kunde der Datenbank "Gesamtkommentar Öffentliches Dienstrecht" dann melden Sie sich bitte im Kundenlogin an.
- Möchten auch Sie Kunde der Datenbank "Gesamtkommentar Öffentliches Dienstrecht" werden, dann bestellen Sie Ihren Zugang noch heute.
- schnell informieren: downloaden und lesen
- auf Wissen vertrauen: geprüfte Fachinformation als PDF
- bequem zahlen: Zahlung gegen Rechnung, durch Bankeinzug oder per Kreditkarte



